BKV-Finanzierung

Einordnung der BKV-Finanzierung

Die BKV-Finanzierung regelt, wie Beiträge kalkuliert und getragen werden. In der Praxis ist die betriebliche Krankenversicherung häufig arbeitgeberfinanziert, kann jedoch je nach Modell unterschiedliche Kostenstrukturen aufweisen. Maßgeblich sind stets die tariflichen und vertraglichen Regelungen.

Arbeitgeberfinanzierte Modelle

Bei arbeitgeberfinanzierten Modellen übernimmt das Unternehmen die Beiträge vollständig oder überwiegend. Diese Form der Finanzierung wird häufig als zusätzliche betriebliche Leistung ausgestaltet. Die konkrete Höhe der Beiträge und der Leistungsumfang ergeben sich aus dem gewählten Tarif.

Arbeitgeber

Budget- und Beitragsmodelle

In der bKV kommen unterschiedliche Budget- oder Beitragsmodelle zum Einsatz. Dabei kann ein festgelegtes Budget für bestimmte Leistungsbereiche vorgesehen sein oder ein pauschaler Beitrag je versicherter Person erhoben werden. Die Nutzung und Verteilung der Mittel ist tariflich geregelt.

Leistungsarten

Kostenfaktoren und Rahmenbedingungen

Zu den wesentlichen Kostenfaktoren zählen unter anderem der Leistungsumfang, die Anzahl der versicherten Mitarbeiter sowie organisatorische Rahmenbedingungen. Auch Laufzeiten und Anpassungsmöglichkeiten können Einfluss auf die langfristige Kostenentwicklung haben.

BKV-Rahmen

FAQ – Häufige Fragen

Ist die BKV immer arbeitgeberfinanziert?

In vielen Fällen ist die bKV arbeitgeberfinanziert, es können jedoch auch andere Finanzierungsmodelle vorgesehen sein.

Gibt es feste Kosten für die bKV?

Nein. Die Kosten der bKV sind tarifabhängig und richten sich nach dem Leistungsumfang und der Anzahl der versicherten Personen.

Können sich Beiträge im Laufe der Zeit ändern?

Ob und in welchem Umfang Beitragsanpassungen möglich sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen.

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