BKV-Stationär

Einordnung stationärer Leistungen

Stationäre Leistungsbausteine der bKV können Leistungen umfassen, die im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt stehen. Sie sind als ergänzende Absicherung konzipiert und ersetzen nicht die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.

Typische Leistungsbereiche

Welche stationären Leistungen vorgesehen sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Häufig werden unterschiedliche Leistungsaspekte im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt geregelt.

  • Unterbringung im Krankenhaus
  • Behandlung während des stationären Aufenthalts
  • Weitere tariflich definierte Zusatzleistungen

Leistungsarten

Abgrenzung zu ambulanten Leistungen

Stationäre Leistungen unterscheiden sich von ambulanten Leistungen dadurch, dass sie eine Aufnahme in ein Krankenhaus voraussetzen. Ambulante Behandlungen erfolgen ohne stationären Aufenthalt und sind gesondert geregelt.

BKV-Ambulant

Tarifliche Ausgestaltung

Die tarifliche Ausgestaltung stationärer Leistungen kann sich hinsichtlich Leistungsumfang, Erstattungsregelungen und möglicher Begrenzungen unterscheiden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

BKV-Rahmen

FAQ – Häufige Fragen

Sind stationäre Leistungen in jeder bKV enthalten?

Nein. Ob stationäre Leistungen enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Gelten stationäre Leistungen für alle Mitarbeiter?

Der Geltungsbereich stationärer Leistungen richtet sich nach der betrieblichen Regelung und dem abgeschlossenen Tarif.

Gibt es Leistungsbegrenzungen im stationären Bereich?

Mögliche Leistungsbegrenzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und sind tarifabhängig geregelt.

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