BKV-Zahn – Zahnmedizinische Leistungen in der betrieblichen Krankenversicherung
Zahnmedizinische Leistungen sind ein häufig genutzter Baustein der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Sie ergänzen den bestehenden Krankenversicherungsschutz um tariflich definierte Leistungen im Bereich Zahnbehandlung, Prophylaxe und Zahnersatz.
Einordnung zahnmedizinischer Leistungen
Zahnmedizinische Leistungen innerhalb der bKV sind als ergänzende Absicherung konzipiert. Sie ersetzen keine bestehende Krankenversicherung, sondern erweitern den Leistungsumfang um tariflich geregelte Leistungen im zahnärztlichen Bereich.
Kosten-Zahnzusatzversicherung.de.
Typische Leistungsbereiche
Welche zahnmedizinischen Leistungen vorgesehen sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Häufig werden mehrere Leistungsbereiche kombiniert, deren Umfang und Erstattung vertraglich geregelt sind.
- Zahnbehandlung und konservierende Maßnahmen
- Prophylaxe und Vorsorgeleistungen
- Zahnersatz und ergänzende Leistungen
Abgrenzung zu anderen Leistungsarten
Zahnmedizinische Leistungen unterscheiden sich von ambulanten und stationären Leistungen durch ihren spezifischen medizinischen Fokus. Sie können innerhalb der bKV eigenständig oder als Bestandteil einer Budgetlösung ausgestaltet sein.
Tarifliche Ausgestaltung
Die tarifliche Ausgestaltung zahnmedizinischer Leistungen kann sich hinsichtlich Leistungsumfang, Erstattungshöhen und möglicher Begrenzungen unterscheiden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen
Sind zahnmedizinische Leistungen in jeder bKV enthalten?
Nein. Ob zahnmedizinische Leistungen enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Gelten die Leistungen für alle Mitarbeiter?
Der Geltungsbereich zahnmedizinischer Leistungen richtet sich nach der betrieblichen Regelung und dem abgeschlossenen Tarif.
Gibt es Begrenzungen bei Zahnersatz?
Mögliche Begrenzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und sind tarifabhängig geregelt.