BKV-Zahn

Einordnung zahnmedizinischer Leistungen

Zahnmedizinische Leistungen innerhalb der bKV sind als ergänzende Absicherung konzipiert. Sie ersetzen keine bestehende Krankenversicherung, sondern erweitern den Leistungsumfang um tariflich geregelte Leistungen im zahnärztlichen Bereich.

Typische Leistungsbereiche

Welche zahnmedizinischen Leistungen vorgesehen sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Häufig werden mehrere Leistungsbereiche kombiniert, deren Umfang und Erstattung vertraglich geregelt sind.

  • Zahnbehandlung und konservierende Maßnahmen
  • Prophylaxe und Vorsorgeleistungen
  • Zahnersatz und ergänzende Leistungen

Leistungsarten

Abgrenzung zu anderen Leistungsarten

Zahnmedizinische Leistungen unterscheiden sich von ambulanten und stationären Leistungen durch ihren spezifischen medizinischen Fokus. Sie können innerhalb der bKV eigenständig oder als Bestandteil einer Budgetlösung ausgestaltet sein.

BKV-Ambulant

Tarifliche Ausgestaltung

Die tarifliche Ausgestaltung zahnmedizinischer Leistungen kann sich hinsichtlich Leistungsumfang, Erstattungshöhen und möglicher Begrenzungen unterscheiden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

BKV-Rahmen

FAQ – Häufige Fragen

Sind zahnmedizinische Leistungen in jeder bKV enthalten?

Nein. Ob zahnmedizinische Leistungen enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Gelten die Leistungen für alle Mitarbeiter?

Der Geltungsbereich zahnmedizinischer Leistungen richtet sich nach der betrieblichen Regelung und dem abgeschlossenen Tarif.

Gibt es Begrenzungen bei Zahnersatz?

Mögliche Begrenzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und sind tarifabhängig geregelt.

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