Arbeitgeber

Einordnung der Arbeitgeberrolle

In der bKV tritt der Arbeitgeber in der Regel als Versicherungsnehmer auf. Er entscheidet über die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung und definiert den grundlegenden Rahmen der Zusatzabsicherung. Die Leistungen selbst stehen den versicherten Mitarbeitern zu.

Organisation und Verantwortung

Zu den organisatorischen Aufgaben des Arbeitgebers zählen unter anderem die Auswahl des Versicherungsmodells, die Festlegung der versicherten Personengruppen sowie die interne Kommunikation. Die konkrete Verantwortung ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.

BKV-Rahmen

Finanzierung und Kostenstruktur

Die Finanzierung der bKV erfolgt häufig arbeitgeberseitig. Je nach Modell können unterschiedliche Beitrags- oder Budgetlösungen vorgesehen sein. Die Höhe der Kosten und deren Entwicklung sind tarifabhängig geregelt.

BKV-Finanzierung

Abgrenzung zur Mitarbeiterperspektive

Während Arbeitgeber die bKV organisieren und finanzieren, stehen die Leistungen den Mitarbeitern zur Verfügung. Die Nutzung der Leistungen richtet sich nach den vertraglichen Regelungen und dem vom Arbeitgeber gewählten Tarif.

Mitarbeiter

FAQ – Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine bKV anzubieten?

Nein. Die betriebliche Krankenversicherung ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.

Kann der Arbeitgeber den Leistungsumfang frei bestimmen?

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

Haftet der Arbeitgeber für Leistungsentscheidungen des Versicherers?

Die Leistungsprüfung erfolgt durch den Versicherer auf Grundlage der Versicherungsbedingungen.

Ansprechpartner in Ihrer Nähe

✅ Jetzt Ansprechpartner in Ihrer Nähe finden