? Was bedeutet die Beitragsüberschreitung der Freigrenze in der betrieblichen Krankenversicherung?

Die Beitragsüberschreitung der Freigrenze beschreibt den Fall, dass die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung eine gesetzlich festgelegte Grenze übersteigen. Unterhalb dieser Freigrenze sind Beiträge häufig steuer- und sozialversicherungsfrei oder können pauschal versteuert werden. Wird die Grenze überschritten, gelten die übersteigenden Beträge als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

? Welche steuerlichen Folgen entstehen bei einer Überschreitung der Freigrenze?

Wird die gesetzliche Freigrenze überschritten, hat dies steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die übersteigenden Beiträge werden dann in der Regel als geldwerter Vorteil behandelt und unterliegen der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Für Arbeitgeber kann dies zu höheren Lohnnebenkosten führen, während Arbeitnehmer zusätzliche steuerliche Belastungen tragen müssen.

? Wie lässt sich eine Überschreitung der Freigrenze in der bKV vermeiden?

Unternehmen können eine Überschreitung der Freigrenze vermeiden, indem sie regelmäßig die Beitragshöhen mit den aktuellen gesetzlichen Vorgaben abgleichen. Auch eine sorgfältige Tarifauswahl oder Anpassung der Versicherungsleistungen kann helfen, unterhalb der Grenze zu bleiben. Eine strategische Kombination von Zusatzleistungen und eine enge Abstimmung mit Steuerberatern oder Fachleuten für betriebliche Vorsorge sind ebenfalls empfehlenswert.

? Was ist zu tun, wenn die Freigrenze bereits überschritten wurde?

Wenn die Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung die Freigrenze bereits überschreiten, sollten Arbeitgeber dies umgehend in der Lohnabrechnung korrekt berücksichtigen. Die übersteigenden Beträge sind dann steuer- und sozialversicherungspflichtig und müssen entsprechend gemeldet werden. Eine rückwirkende Anpassung kann erforderlich sein, falls die Überschreitung erst später festgestellt wird.

Hinweis / Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Voraussetzungen, steuerliche Aspekte sowie Kosten können je nach Anbieter, Tarifgestaltung, Unternehmensstruktur und persönlicher Situation deutlich variieren.
Vor Abschluss, Anpassung oder Beendigung eines Vertrags wird daher dringend empfohlen, eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachleute in Anspruch zu nehmen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: Oktober 2025)

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