? Unter welchen Voraussetzungen kann eine betriebliche Krankenversicherung gekündigt werden?

Die Kündigung einer betrieblichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nur innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen und Bedingungen möglich. Üblicherweise besteht eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, nach deren Ablauf eine Kündigung mit einer Frist von meist drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen kann. Sowohl Arbeitgeber als auch Versicherer müssen die Kündigung schriftlich erklären. Es ist wichtig, bestehende Vereinbarungen genau zu prüfen, da besondere Regelungen, etwa bei Unternehmensumstrukturierungen oder Tarifänderungen, abweichende Kündigungsrechte enthalten können.

? Welche Möglichkeiten gibt es, eine bestehende betriebliche Krankenversicherung zu verändern oder anzupassen?

Eine Anpassung einer bestehenden betrieblichen Krankenversicherung ist oft möglich, wenn sich die Unternehmensstruktur, der Mitarbeiterbedarf oder gesetzliche Rahmenbedingungen ändern. Änderungen können beispielsweise den Leistungsumfang, die Finanzierung oder den teilnehmenden Personenkreis betreffen. Häufig können solche Anpassungen nur zu bestimmten Zeitpunkten, etwa zum Ende eines Versicherungsjahres, vorgenommen werden. Vor jeder Änderung sollten Arbeitgeber den Versicherer einbinden und prüfen, ob neue Vertragsbedingungen oder Gesundheitsprüfungen erforderlich sind, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.

Hinweis / Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Voraussetzungen, steuerliche Aspekte sowie Kosten können je nach Anbieter, Tarifgestaltung, Unternehmensstruktur und persönlicher Situation deutlich variieren.
Vor Abschluss, Anpassung oder Beendigung eines Vertrags wird daher dringend empfohlen, eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachleute in Anspruch zu nehmen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: Oktober 2025)

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