Leistungsarten

Einordnung der Leistungsarten

Leistungsarten beschreiben die unterschiedlichen Versorgungsbereiche, die innerhalb einer betrieblichen Krankenversicherung abgesichert sein können. Die bKV ist dabei als ergänzende Absicherung konzipiert und erweitert den bestehenden Krankenversicherungsschutz der Mitarbeiter um zusätzliche, tariflich definierte Leistungen.

Ambulante Leistungen

Ambulante Leistungsbausteine können ärztliche Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder weitere medizinische Leistungen außerhalb eines Krankenhausaufenthalts umfassen. Der konkrete Umfang ist abhängig vom jeweiligen Tarif und den festgelegten Erstattungsregelungen.

BKV-Ambulant

Stationäre Leistungen

Stationäre Leistungsarten beziehen sich auf medizinische Behandlungen im Krankenhaus. Je nach Tarif können ergänzende Leistungen vorgesehen sein, die über die Grundversorgung hinausgehen. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Versicherungsbedingungen.

BKV-Stationär

Zahnmedizinische Leistungen

Zahnmedizinische Leistungsbausteine können Behandlungen, Prophylaxe oder Zahnersatz umfassen. In der bKV werden diese Leistungen häufig als eigenständige Module oder als Teil von Budgetlösungen abgebildet.

BKV-Zahn

FAQ – Häufige Fragen

Sind alle Leistungsarten automatisch enthalten?

Nein. Welche Leistungsarten enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif und den vertraglichen Vereinbarungen ab.

Können Leistungsarten kombiniert werden?

Je nach Tarifmodell können unterschiedliche Leistungsarten modular kombiniert oder als Budgetlösung zusammengefasst sein.

Gibt es feste Vorgaben für Leistungsarten?

Nein. Die Ausgestaltung der Leistungsarten ist tarifabhängig und wird vom jeweiligen Versicherer festgelegt.

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