BKV-Ambulant

Einordnung ambulanter Leistungen

Ambulante Leistungen innerhalb der bKV ergänzen den bestehenden Krankenversicherungsschutz um zusätzliche Leistungen, die im ambulanten Bereich vorgesehen sein können. Sie dienen der Erweiterung der medizinischen Versorgung im Alltag und sind nicht als Ersatz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung konzipiert.

Typische Leistungsbereiche

Welche ambulanten Leistungen enthalten sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif. Häufig werden unterschiedliche medizinische Bereiche zusammengefasst, deren Nutzung und Erstattung vertraglich geregelt sind.

  • Ärztliche Behandlungen und Untersuchungen
  • Vorsorge- und Präventionsleistungen
  • Weitere ambulante medizinische Leistungen

Leistungsarten

Abgrenzung zu stationären Leistungen

Ambulante Leistungen unterscheiden sich von stationären Leistungen dadurch, dass keine Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgt. Stationäre Behandlungen sind gesondert geregelt und können innerhalb der bKV eigenständige Leistungsbausteine darstellen.

BKV-Stationär

Tarifliche Ausgestaltung

Die tarifliche Ausgestaltung ambulanter Leistungen kann sich hinsichtlich Leistungsumfang, Erstattungsmodalitäten und Begrenzungen unterscheiden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen und vertraglichen Vereinbarungen.

BKV-Rahmen

FAQ – Häufige Fragen

Sind ambulante Leistungen in jeder bKV enthalten?

Nein. Ob ambulante Leistungen enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif und der vertraglichen Ausgestaltung ab.

Gelten ambulante Leistungen für alle Mitarbeiter?

Der Geltungsbereich ambulanter Leistungen richtet sich nach der betrieblichen Regelung und dem abgeschlossenen Tarif.

Gibt es feste Leistungsgrenzen?

Mögliche Leistungsgrenzen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen und sind tarifabhängig geregelt.

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