? Was geschieht mit der betrieblichen Krankenversicherung, wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet?

Beendet ein Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis, endet in der Regel auch der Versicherungsschutz aus der betrieblichen Krankenversicherung. Der Gruppenversicherungsvertrag besteht nur während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses. Mit dem Ausscheiden erlischt der Versicherungsschutz automatisch, es sei denn, es wurde eine Vereinbarung über eine Fortführung abgeschlossen. Unternehmen sollten den Versicherer zeitnah informieren, um eine ordnungsgemäße Abmeldung sicherzustellen.

? Kann eine betriebliche Krankenversicherung nach dem Ausscheiden privat weitergeführt werden?

Viele Versicherer bieten ausgeschiedenen Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre betriebliche Krankenversicherung als private Zusatzversicherung fortzuführen. Dabei bleiben oft die bisherigen Leistungen erhalten, allerdings können sich die Beiträge ändern, da der Gruppentarif entfällt. In einigen Fällen ist eine Fortführung ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig über Fristen, Konditionen und die notwendigen Schritte zur Anschlussversicherung zu informieren.

? Welche Fristen und Schritte sind bei der Abmeldung aus der betrieblichen Krankenversicherung zu beachten?

Beim Ausscheiden eines Mitarbeiters muss der Arbeitgeber den Versicherer innerhalb einer bestimmten Frist über das Ende des Arbeitsverhältnisses informieren. Diese Fristen variieren je nach Versicherer. Arbeitnehmer sollten parallel prüfen, ob eine private Fortführung gewünscht ist, und rechtzeitig einen Antrag stellen. Eine frühzeitige Kommunikation zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Versicherer verhindert mögliche Versorgungslücken.

? Welche Pflichten haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus der betrieblichen Krankenversicherung?

Arbeitgeber sind verpflichtet, das Ende des Arbeitsverhältnisses an den Versicherer zu melden und die betroffene Person aus dem Gruppenvertrag abzumelden. Arbeitnehmer sollten sich rechtzeitig über Optionen zur Weiterführung informieren und erforderliche Anträge innerhalb der genannten Fristen stellen.

Hinweis / Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Voraussetzungen, steuerliche Aspekte sowie Kosten können je nach Anbieter, Tarifgestaltung, Unternehmensstruktur und persönlicher Situation deutlich variieren.
Vor Abschluss, Anpassung oder Beendigung eines Vertrags wird daher dringend empfohlen, eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachleute in Anspruch zu nehmen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: Oktober 2025)

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