? Wie werden Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung steuerlich behandelt?

Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung gelten in der Regel als geldwerter Vorteil und unterliegen somit der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Je nach Ausgestaltung des Vertrags und Höhe der Beiträge können jedoch steuerliche Begünstigungen greifen, zum Beispiel durch Pauschalversteuerung oder steuerfreie Zuschüsse innerhalb gesetzlicher Grenzen. Maßgeblich ist dabei, ob die Beiträge arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert sind und ob sie bestimmte Freigrenzen überschreiten. Unternehmen sollten die steuerliche Behandlung sorgfältig prüfen und im Zweifel steuerlichen Rat einholen, um rechtliche Vorgaben korrekt umzusetzen und Nachforderungen zu vermeiden.

? Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es zur steueroptimierten Finanzierung einer bKV?

Unternehmen können durch gezielte Vertragsgestaltung und Beitragsplanung steuerliche Vorteile bei der betrieblichen Krankenversicherung nutzen. Eine Option ist die Pauschalversteuerung bestimmter Beiträge, die administrative Prozesse vereinfacht und die Steuerlast reduziert. Auch eine Kombination aus arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierter Beitragszahlung kann steuerlich sinnvoll sein. Zudem kann die Einhaltung der gesetzlichen Freigrenzen dazu beitragen, zusätzliche Steuer- und Sozialabgaben zu vermeiden. Eine frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatern ist empfehlenswert, um individuelle Gestaltungsspielräume auszuschöpfen und eine rechtssichere Umsetzung zu gewährleisten.

Hinweis / Haftungsausschluss
Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen zur betrieblichen Krankenversicherung (bKV) dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Leistungen, Voraussetzungen, steuerliche Aspekte sowie Kosten können je nach Anbieter, Tarifgestaltung, Unternehmensstruktur und persönlicher Situation deutlich variieren.
Vor Abschluss, Anpassung oder Beendigung eines Vertrags wird daher dringend empfohlen, eine individuelle Beratung durch qualifizierte Fachleute in Anspruch zu nehmen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. (Stand: Oktober 2025)

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