Grundlagen

Grundverständnis der bKV

Die betriebliche Krankenversicherung ist ein kollektives Versicherungsmodell, das Unternehmen für ihre Mitarbeiter abschließen können. Versicherungsnehmer ist in der Regel der Arbeitgeber, während die Leistungen den versicherten Arbeitnehmern zugutekommen. Die bKV dient der ergänzenden Absicherung und ist nicht als Ersatz der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vorgesehen.

Rechtlicher und organisatorischer Rahmen

Die betriebliche Krankenversicherung basiert auf privatrechtlichen Versicherungsverträgen zwischen Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen. Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem gewählten Tarif, den versicherten Personengruppen sowie den vertraglichen Vereinbarungen. Arbeitsrechtliche, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte können abhängig vom Modell eine Rolle spielen.

BKV-Rahmen

Abgrenzung zu anderen Vorsorgemodellen

Im Unterschied zur betrieblichen Altersvorsorge oder zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich bei der bKV um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Sie ist unabhängig vom individuellen Versicherungsstatus der Mitarbeiter und kann sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte vorgesehen sein.

Zielgruppen

Einordnung von Leistungen und Modulen

Die Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung werden häufig modular aufgebaut. Je nach Tarif können unterschiedliche Leistungsarten kombiniert werden. Der tatsächliche Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen und kann je nach Anbieter variieren.

Leistungsarten

FAQ – Häufige Fragen

Ist die betriebliche Krankenversicherung verpflichtend?

Nein. Die betriebliche Krankenversicherung ist eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.

Ersetzt die bKV die gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Nein. Die bKV ergänzt den bestehenden Krankenversicherungsschutz, ersetzt ihn jedoch nicht.

Wer bestimmt den Leistungsumfang der bKV?

Der Leistungsumfang wird durch den abgeschlossenen Tarif und die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Versicherer festgelegt.

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