Hautkrebs-Screening in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
1. Was ist das Hautkrebs-Screening?
Das Hautkrebs-Screening ist eine Früherkennungsuntersuchung zur frühzeitigen Erkennung von Hautkrebs, insbesondere von:
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Schwarzem Hautkrebs (Malignes Melanom)
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Weißem Hautkrebs (Basalzellkarzinom & Plattenepithelkarzinom)
Ziel des Screenings ist es, Veränderungen der Haut frühzeitig zu erkennen und eine rechtzeitige Behandlung zu ermöglichen, um schwerwiegende Erkrankungen zu verhindern.
2. Gesetzlicher Anspruch auf Hautkrebs-Screening
Seit dem 1. Juli 2008 haben gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland gemäß der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie Anspruch auf ein kostenfreies Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre.
Voraussetzungen:
✅ Alter: Ab 35 Jahren (bei einigen Krankenkassen bereits ab 18 oder 20 Jahren als Zusatzleistung)
✅ Gesetzlich krankenversichert
✅ Durchführung durch einen qualifizierten Hausarzt, Hautarzt oder Dermatologen mit spezieller Fortbildung
3. Ablauf des Hautkrebs-Screenings
Das Screening ist eine schmerzfreie, nicht-invasive Untersuchung und dauert etwa 10–20 Minuten.
3.1. Anamnese (Patientengespräch)
Der Arzt fragt nach:
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Familiärer Vorbelastung (Hautkrebsfälle in der Familie)
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Hauttyp und Sonnenempfindlichkeit
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Häufigkeit von Sonnenbränden in der Vergangenheit
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Veränderungen an Muttermalen oder anderen Hautveränderungen
3.2. Körperliche Untersuchung
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Der Arzt untersucht die gesamte Haut von Kopf bis Fuß (inkl. Rücken, Arme, Beine, Kopfhaut, Hände und Füße).
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Auffällige Hautveränderungen werden besonders begutachtet.
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Die Untersuchung erfolgt mit bloßem Auge oder mit einer Lupenvergrößerung (Dermatoskopie).
3.3. Weitere Diagnostik (bei auffälligen Befunden)
Falls auffällige Hautveränderungen festgestellt werden:
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Fotodokumentation: Bilder zur späteren Beurteilung
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Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie): Vergrößerte Betrachtung mit speziellem Gerät
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Gewebeentnahme (Biopsie): Bei Verdacht auf Hautkrebs wird eine Probe entnommen
4. Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt alle zwei Jahre die Kosten für das Hautkrebs-Screening ab 35 Jahren.
Einige Krankenkassen bieten das Screening bereits ab 18, 20 oder 25 Jahren als Zusatzleistung an.
Wichtige Hinweise:
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Die Untersuchung wird nicht mit technischen Geräten (z. B. computergestützte Auflichtmikroskopie) erstattet.
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Kosten für zusätzliche Untersuchungen (z. B. digitale Hautanalyse) müssen oft privat gezahlt werden.
5. Wer sollte das Hautkrebs-Screening regelmäßig nutzen?
Das Hautkrebs-Screening ist besonders wichtig für:
✅ Menschen mit heller Haut und hoher Sonnenempfindlichkeit
✅ Personen mit vielen Muttermalen oder Leberflecken
✅ Menschen mit häufiger Sonneneinstrahlung (z. B. Outdoor-Berufe, Sportler, Urlauber in sonnenintensiven Regionen)
✅ Personen mit Hautkrebs in der Familie
✅ Menschen, die bereits einmal Hautkrebs hatten
6. Warum ist das Hautkrebs-Screening wichtig?
🔎 Früherkennung rettet Leben: Hautkrebs ist bei frühzeitiger Diagnose fast immer heilbar.
📉 Hautkrebs nimmt zu: Jährlich erkranken etwa 230.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs.
🌞 Prävention ist entscheidend: UV-Schutz und regelmäßige Kontrollen reduzieren das Risiko erheblich.
7. Hautkrebs-Screening als private Leistung (IGeL)
Wer nicht unter die reguläre Kassenleistung fällt oder häufiger als alle zwei Jahre eine Untersuchung wünscht, kann das Screening als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchführen lassen.
💰 Kosten: Zwischen ca. 40–80 € (abhängig vom Arzt und der Methode)
8. Fazit
Das Hautkrebs-Screening ist eine wichtige Früherkennungsmaßnahme, die alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren kostenlos alle zwei Jahre nutzen können. Einige Krankenkassen bieten zusätzliche Leistungen für jüngere Versicherte.
Da Hautkrebs immer häufiger auftritt, ist die regelmäßige Kontrolle ein entscheidender Schutz für die eigene Gesundheit.
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Weitere Informationen:
Unterschiede zwischen den Krankenkassen
Die Zusatzleistungen sind nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Manche bieten umfangreiche Pakete an, während andere nur die gesetzlichen Mindestleistungen bereitstellen. Es lohnt sich daher, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen.
Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.