Krankentagegeldversicherung – Ein umfassender Ratgeber
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die Versicherte finanziell absichert, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind. Sie zahlt ein vorher vereinbartes tägliches Krankentagegeld, um Einkommensverluste während der Arbeitsunfähigkeit auszugleichen.
Während Arbeitnehmer durch das gesetzliche Krankengeld abgesichert sind (ab der 7. Woche der Krankschreibung mit ca. 70 % des Bruttoeinkommens), erhalten Selbstständige und Freiberufler oft gar keine Lohnfortzahlung. Hier bietet eine Krankentagegeldversicherung eine wichtige finanzielle Absicherung.
Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?
Diese Versicherung ist besonders sinnvoll für:
🔹 Selbstständige & Freiberufler, da sie im Krankheitsfall oft keine Einkünfte haben
🔹 Arbeitnehmer, die ihr Gehalt über die gesetzliche Absicherung hinaus aufstocken möchten
🔹 Privatversicherte, da sie kein gesetzliches Krankengeld erhalten
🔹 Gutverdiener, da das gesetzliche Krankengeld oft nicht ausreicht
Welche Leistungen deckt die Krankentagegeldversicherung ab?
Die Versicherung zahlt ein vorher vereinbartes Krankentagegeld, um Einkommensausfälle zu kompensieren.
Typische Merkmale:
✅ Flexible Höhe des Krankentagegeldes – abhängig vom Einkommen
✅ Individuell wählbare Karenzzeit – Auszahlung beginnt z. B. ab dem 15., 30. oder 43. Krankheitstag
✅ Absicherung bis zum Wiedereintritt in den Job
✅ Leistungen auch bei längerer Krankheit oder mehrfacher Krankschreibung
Wie funktioniert die Krankentagegeldversicherung?
1️⃣ Arbeitsunfähigkeit nachweisen – ärztliches Attest erforderlich
2️⃣ Wartezeit beachten – je nach Vertrag beginnt die Auszahlung nach einer bestimmten Karenzzeit
3️⃣ Tägliche Auszahlung erhalten – solange die Krankschreibung anhält
Krankentagegeld für Selbstständige & Freiberufler
Selbstständige haben oft keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Krankentagegeldversicherung sichert ihr Einkommen und kann individuell angepasst werden. Empfehlenswert ist ein Krankentagegeld ab dem 8. oder 15. Krankheitstag, um frühzeitig finanzielle Einbußen zu vermeiden.
Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld, das jedoch nur ca. 70 % des Bruttogehalts (max. ca. 90 % des Nettos) beträgt. Eine Krankentagegeldversicherung hilft, diese Lücke zu schließen.
Was kostet eine Krankentagegeldversicherung?
Die Kosten hängen ab von:
📌 Alter des Versicherten
📌 Höhe des gewünschten Krankentagegeldes
📌 Beginn der Zahlung (Karenzzeit)
📌 Gesundheitszustand (Vorerkrankungen können Einfluss haben)
Beispielhafte Beiträge:
-
Arbeitnehmer: ca. 5–20 € pro Monat für eine Absicherung ab dem 43. Krankheitstag
-
Selbstständige: ca. 20–50 € pro Monat für eine Absicherung ab dem 15. Krankheitstag
Worauf sollte man beim Abschluss achten?
🔹 Individuelle Karenzzeit wählen – Je nach Einkommen und Bedarf
🔹 Angemessene Höhe des Krankentagegeldes – Nicht zu niedrig ansetzen
🔹 Dynamik-Option – Möglichkeit, das Krankentagegeld später anzupassen
🔹 Keine Gesundheitsprüfung oder vereinfachte Annahme – Vorteilhaft bei Vorerkrankungen
🔹 Leistungsdauer unbegrenzt – Keine Einschränkung auf eine maximale Auszahlungsdauer
Vorteile auf einen Blick
✅ Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit
✅ Individuell anpassbare Höhe und Laufzeit
✅ Sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Absicherung
Fazit
Die Krankentagegeldversicherung ist eine wichtige Absicherung gegen Einkommensverluste bei längerer Krankheit. Besonders für Selbstständige, Freiberufler und privat Versicherte ist sie unerlässlich. Auch Arbeitnehmer profitieren, indem sie Einkommenslücken nach der Lohnfortzahlung schließen.
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Weitere Informationen:
Unterschiede zwischen den Krankenkassen
Die Zusatzleistungen sind nicht bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Manche bieten umfangreiche Pakete an, während andere nur die gesetzlichen Mindestleistungen bereitstellen. Es lohnt sich daher, verschiedene Krankenkassen zu vergleichen.
Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.